Das Darlehen
Anstatt dauerhaft ein Mietverhältnis zu unterhalten wünschen sich viele Menschen Eigentum in Form einer Wohnung oder eines Hauses zu besitzen. Da ein solch umfangreiches Vorhaben nur selten vollständig aus eigenen finanziellen Mitteln realisiert werden kann, stellen Banken Privatkunden zusätzliche Mittel in Form eines Darlehens zur Verfügung. Hierdurch wird es dem Kreditnehmer ermöglicht, das Wohnobjekt zu kaufen oder zu bauen und von den sich daraus ergebenden Vorzügen zu profitieren. Durch den Besitz von Wohneigentum entfallen laufende Mietzahlungen, so dass stattdessen in den Aufbau eines eigenen Vermögens investiert werden kann und für den Altersruhestand vorgesorgt werden kann. Da insbesondere Grundstücke im Laufe der Zeit nicht an Wert verlieren, sondern im Gegenteil an Wert zunehmen, kann im Falle eines Verkaufs des Wohnobjektes je nach ursprünglichem Aufwand ein Gewinn erzielt werden. Aus diesem Grund ist Wohneigentum auch als lukrative Geldanlage anzusehen. Darüber hinaus stehen Besitzern von Wohneigentum Rechte zu, die Mieter nicht beanspruchen können.
Voraussetzungen für die Aufnahme eines Immobiliendarlehens
Für die Aufnahme eines Immobiliendarlehens müssen zunächst die geforderten Voraussetzungen erfüllt werden, die sich auf die rechtliche Stellung sowie die allgemeine finanzielle und wirtschaftliche Lage der Person beziehen. Die Grundlage jeder Kreditvergabe ist der Kreditvertrag, der zwischen der Bank und dem Kreditnehmer geschlossen wird und die Rechte und Pflichten der Beteiligten regelt. Aus diesem Grund ist es zwingend erforderlich, dass der Kreditnehmer für die Gültigkeit des Kreditvertrages voll geschäftsfähig und mindestens 18 Jahre alt ist. Um sicherzustellen, dass die bereitgestellten Finanzierungsmittel zuzüglich Zinsen und Gebühren zurückgezahlt werden können, prüft die Bank vor Bewilligung der Kreditvergabe den finanziellen und wirtschaftlichen Hintergrund des Kunden. Es muss nachgewiesen werden, dass ein regelmäßiges Einkommen bezogen wird und dass ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht. Da bei Selbstständigen und Freiberuflern die Höhe der laufenden Einnahmen variieren kann, sind hier besondere Bedingungen zu beachten.
Bedingungen für die Aufnahme eines Immobiliendarlehens
Je nach Anbieter können wirtschaftlich selbstständige Personen nur zusammen mit einer wirtschaftlich unselbstständigen Person ein Immobiliendarlehen aufnehmen. Im Weiteren sollte der Antragsteller nach Möglichkeit nicht zu viele weitere Kreditaufnahmen unterhalten, die seine finanzielle Leistungsfähigkeit beeinträchtigen können. Auch der vergangene Umgang mit Finanzdienstleistungen und insbesondere Krediten spielt für die Aufnahme eines Immobilienkredites eine wichtige Rolle. Informationen hierüber kann die Bank bei der Schufa anfordern. Wenn nachgewiesen wurde, dass der Interessent über die geforderte Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit verfügt, kann der Finanzierungsantrag bewilligt werden. In Bezug auf die Bereitstellung der Kreditmittel wird zwischen der Auszahlung in einer Summe und der Zahlung laufender Finanzierungsleistungen unterschieden. Insbesondere zur Unterstützung eines fortschreitenden Bauvorhabens wird die laufende Auszahlung der Kreditmittel vereinbart. Auch in Bezug auf die Rückzahlung des Immobiliendarlehens bestehen Unterschiede. Der Kreditnehmer kann entweder regelmäßige monatliche Raten während der Laufzeit erbringen oder erst am Ende der Laufzeit die gesamte Kreditschuld tilgen. In jedem Falle sind die anfallenden Zinsen in laufenden Zahlungen während der Vertragslaufzeit zu begleichen. Die Zinsvariante kann entsprechend den Vorstellungen des Kreditnehmers gestaltet werden und gilt nicht für die gesamte Kreditlaufzeit, sondern nur für eine Frist zwischen 5 und 15 Jahren, die als Zinsbindungsfrist bezeichnet wird. Zur Auswahl steht eine feste Zinsvereinbarung, bei der die Höhe des Effektiven Jahreszins konstant und unabhängig von Entwicklungen des Zinsniveaus am Markt ist, und eine variable Zinsvereinbarung, die laufend den aktuellen Gegebenheiten angepasst wird. Beide Varianten bieten Vorteile und Nachteile. Ein fester Zinssatz ist in erster Linie für sicherheitsorientierte Kreditnehmer zu empfehlen, die keine unkalkulierbaren Risiken eingehen möchten. Der variable Zinssatz bietet die Chance von positiven Zinsentwicklungen zu profitieren. Gleichzeitig besteht allerdings die Gefahr unkalkulierbarer Zinssteigerungen.
Der Cap Zinssatz
Eine sinnvolle Kombination aus variabler und konstanter Zinsvereinbarung ist ein so genannter Cap Zinssatz, bei dem sich der Zinssatz nur innerhalb vorgegebener Grenzen variabel entwickeln kann und so kalkulierbar bleibt. Zur Absicherung des Immobiliendarlehens wird eine Kreditsicherheit vereinbart, die meistens in Form einer Grundschuld zu Gunsten der Bank eingerichtet wird.