Der Modernisierungskredit
Durch einen Modernisierungskredit werden Finanzierungsmittel zweckgebunden zur Verfügung gestellt, die für verschiedene wohnwirtschaftliche Vorhaben eingesetzt werden können. Hierzu können beispielsweise die Renovierung, Instandsetzung oder der Umbau von Wohnungen und Häusern, aber keine Renovierung oder sonstiges von Schrottimmobilien, zählen. Darüber hinaus eignet sich der Kredit auch zur Finanzierung von Modernisierungsmaßnahmen, die zur Einsparung von Energie und zur Schonung der Umwelt beitragen, was zunehmend gefordert wird. Modernisierungen können z.B. ein Internetanschluss, zur Freude der Browsergames Spieler oder neue Heizkörper sein.
Für wen ist der Modernisierungskredit geeignet ?
Der Modernisierungskredit ist ein Angebot, dass sich vor allem an Privatkunden richtet, d.h. an natürliche Personen, die sowohl kreditfähig als auch kreditwürdig sind. In diesem Zusammenhang muss nachgewiesen werden, dass der Antragsteller volljährig und in vollem Maße geschäftsfähig ist, so dass als Grundlage der Kreditvergabe ein gültiger Vertrag geschlossen werden kann. Im Weiteren muss belegt werden, dass ein regelmäßiges Einkommen bezogen wird, dass entweder aus einer wirtschaftlich selbständigen oder unselbständigen Tätigkeit stammt. Besteht ein Beschäftigungsverhältnis sollte dieses möglichst nicht befristet sein, da die Bank auf die Nachhaltigkeit des Einkommens großen Wert legt.
Wie erfolgt die Auszahlung des Kredites ?
Je nach dem, welcher Finanzierungsbedarf besteht und welche wohnwirtschaftlichen Investitionen realisiert werden sollen, kann durch den Modernisierungskredit ein Betrag zwischen 25.000€ und 750.000€ aufgenommen werden. Darüber hinaus spielen zur Festlegung der Kreditsumme die Bonität des Kunden und die Bedingungen der Bank eine wichtige Rolle, so dass je nach Anbieter Unterschiede bestehen können. Die Auszahlung der Finanzierungsmittel kann entweder in einem Betrag zu Beginn der Laufzeit oder in mehreren Teilbeträgen erfolgen. In jedem Falle muss eindeutig nachgewiesen werden, dass der Modernisierungskredit tatsächlich nur für die vorgesehenen Zwecke verwendet wird. Hierzu können Unterlagen wie Rechnungen und Verträge vorgelegt werden. Des Weiteren handelt es sich bei einem Modernisierungskredit meist um eine langfristige Kreditaufnahme, so dass Laufzeiten zwischen 5 und 25 Jahren durchaus möglich sein können. Für die Rückzahlung des Modernisierungskredites kann eine Tilgung in Raten oder eine Tilgung am Ende der Laufzeit vereinbart werden. Bei beiden Varianten sind die Zinsen, die für die Nutzung des Modernisierungskredites anfallen, in laufenden Zahlungen zu leisten. Hierbei kann entsprechend der Risikobereitschaft bzw. dem Sicherheitsbedürfnis des Kreditnehmers eine variable oder eine feste Verzinsung vereinbart werden, die für die Dauer der Zinsbindungsfrist und nicht für die gesamte Laufzeit gilt.
Die Kreditsicherheit ist eine Forderung der Bank
Wie bei Immobilienkrediten üblich fordert die kreditgebende Bank zur Sicherung ihrer Ansprüche gegen den Kreditnehmer und um den Ausfall des Kredites zu verhindern eine Kreditsicherheit. Hierbei wird meist auf eine grundpfandrechtliche Besicherung zurückgegriffen, so dass je nach Anbieter und Vereinbarung eine Grundschuld und eine Hypothek zur Auswahl stehen, die beide im Grundbuch eingetragen werden. Die Grundschuld und die Hypothek unterscheiden sich in einigen Punkten voneinander. In erster Linie kann die Grundschuld als abstrakte Kreditsicherheit völlig unabhängig vom Modernisierungskredit bestehen. Dies hat zur Folge, dass auch wenn die Kredit- und Zinsschuld vollkommen beglichen ist, die Grundschuld weiterhin existieren kann und nicht automatisch erlischt. In der Praxis ist durch den Rückgewähranspruch, den der Kreditnehmer gegenüber der Bank hat, gewährleistet, dass die Eintragung der Grundschuld im Grundbuch gelöscht wird, wenn die Kreditschuld zurückgezahlt ist. Die Höhe der Grundschuld orientiert sich am Umfang des Sicherungsanspruches der Bank und richtet sich nach der Höhe des Modernisierungskredites.
Wie kann ich die Grundschuld verringern ?
Die Höhe der Grundschuld ist unveränderlich und kann auch durch geleistete Zins- und Tilgungsraten nicht verringert werden, wie es bei der Hypothek der Fall ist. Die Hypothek ist im Vergleich zur Grundschuld eine akzessorische Kreditsicherheit, die nicht unabhängig von einem Kredit bestehen kann. Die Höhe der Hypothek und der Sicherungsanspruch der Bank verringern sich entsprechend den erbrachten Rückzahlungsleistungen, so dass die Hypothek mit der vollständigen Tilgung des Modernisierungskredits automatisch erlischt. Neben den zahlreichen Finanzierungsangeboten der Banken stellen auch staatliche Fördereinrichtungen wie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Modernisierungskredite in unterschiedlichen Varianten zur Verfügung. Diese unterliegen sehr ansprechenden Konditionen und einem günstigen Zinssatz. Außerdem können sie auch in Ergänzung zu bestehenden Modernisierungskrediten aufgenommen werden.